Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Seit dem 01.01.2025 gilt die Biozidrechts-Durchsetzungsverordnung (ChemBiozidDV). Biozide dürfen nach § 10 Abs. 1 nur nach einem Abgabegespräch gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Wir dürfen die Ware erst nach einem Abgabegespräch versenden. Wir setzen uns nach Ihrer Bestellung mit Ihnen in Verbindung.
Bekämpft sechs Ameisenarten (auch schwer bekämpfbare) schnell und zuverlässig bis zur vollständigen Zerstörung des Nests.
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